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Alles auf einen Blick

Leistungen

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Deckungssumme: 10 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz, wenn z. B. jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt.

Diese leistet für Schäden, die durch die unzureichende Beachtung verursacht werden; z. B.

  • Verkehrssicherungspflicht (mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege sowie ungenügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte).
  • Instandhaltung (Herabfallende Dachziegel, Bestandteile des Mauerwerks usw.).
  • Heizöltanks bis zu 30.000 l Gesamtfassungsvermögen für das versicherte Grundstück.

Die Mitgliedschaft beinhaltet Versicherungsschutz für jeweils:

  • ein Familienheim / Haus oder eine Eigentumswohnung
  • ein unbebautes Grundstück
  • eine Ferienwohnung oder ein Wochenendhaus
  • einen Schrebergarten

Familienheim / Haus

Der Versicherungsschutz gilt für maximal 4 Wohnungen.

Ferienwohnung oder Wochenendhaus

Muss sich im Inland befinden und werden von Ihnen oder Ihren Angehörigen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt.

Unbebautes Grundstück / Schrebergarten (max. 2.500 m²)

Selbstgenutzter Garten, Bauerwartungsland für ein Familienheim muss im Inland gelegen sein.

Garagen, Tiefgaragenplätze, Stellplätze, Garagenhöfe und dgl., die zum versicherten Objekt gehören und vom dort wohnenden Eigentümer oder Mieter genutzt werden, sind kostenlos mitversichert.

Eigentumswohnung

Besondere Vereinbarung für Eigentumswohnanlagen (WEG):

Mit versichert sind Wohnungseigentümergemeinschaften mit bis zu 4 Wohnungen – keine gewerbliche Nutzung –, bei denen alle Wohnungseigentümer eine Mitgliedschaft für die jeweilige Eigentumswohnung haben.

Voraussetzung ist, dass die betreffende WEG nicht durch einen gewerblichen Verwalter vertreten wird.

Bei Wohnungseigentum (Eigentumswohnanlage) gelten nur die gesetzlichen Haftungen aus dem sogenannten „Sondereigentum“ lt. Teilungserklärung als mitversichert.

Nicht versichert sind die Haftungen der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Kleinstgewerbe (Dienst -, Handels – und Reparaturbetrieb)

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung tritt auch ein, wenn sich in einem versicherten Objekt ein „Kleinstgewerbe“ befindet.

Ein Jahresumsatz von 30.000 € wird nicht überschritten. Eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung muss dabei vorliegen.

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Deckungssumme: 10 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Die Mitgliedschaft beinhaltet eine Bauherren – Haftpflichtversicherung, als Bauherr von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch – und Grabungsarbeiten) auf dem versicherten Anwesen bis zu einer Bausumme von 1 Mio. €.

Der Haftpflichtschaden muss einer dritten Person (nicht am Bau beteiligten Personen) entstehen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist nicht zu verwechseln mit einer Unfallversicherung für Bauhelfer.

Was tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

  • Meldung des Schadens an die für Sie zuständige Bezirksgeschäftsstelle.
  • Übersendung eines Schadensformulars.
  • Weiterleitung an die Versicherung erfolgt durch den für Sie zuständigen Bezirksverband.

Spezialrechtsschutz für Haus und Grundbesitz

Der Rechtsschutz umfasst Leistungen bei außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten sowie bei Erschließungs- und Anliegerabgaben im Klageverfahren für jedes versicherte Objekt.

Die Versicherungssumme beträgt 500.000 € je Rechtsschutzfall.

Die Selbstbeteiligung beträgt grundsätzlich 300 € je Rechtsschutzfall.

Bei einer Mediation fällt keine Selbstbeteiligung an. In nachbarrechtlichen Streitigkeiten beträgt die Versicherungssumme 2.000 €.

Hier liegt die Selbstbeteiligung bei 350 €, wenn das Verfahren im außergerichtlichen Verfahren abgeschlossen wird; bei gerichtlichen Verfahren erhöht sich die Selbstbeteiligung auf 500 € je Rechtsschutzfall.

Vor Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt ist die Vorprüfung der Sachlage durch die Rechtsabteilung des Landesverbandes zwingend erforderlich.

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